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Für mehr klimafreundliche Heizungen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. 

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investition auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen. 

Mieterinnen und Mieter werden vor Mietsteigerungen geschützt. Zum einen sollen Vermieterinnen und Vermieter natürlich in neue Heizungsanlagen investieren und modernisieren. Dafür dürfen sie künftig bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Allerdings müssen sie von dieser Summe eine staatliche Förderung abziehen, und die Modernisierungs-             umlage wird auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter gedeckelt.

Quelle: Bundesregierung. Klicken Sie hier für mehr Informationen. 

September-Analyse der Maklerquote: Höchststand!

69,1 % der Wohnimmobilien wurden im September unter Beteiligung eines professionellen Immobilienvermittlers vermarktet. Das ist die höchste Quote seit Mai 2020. Die neue Provisionsteilung im Dezember 2020 hatte zunächst zu einem Einbruch des Geschäfts für Immobilienmakler geführt. „Offenbar ist die professionelle Hilfe eines Immobilienmaklers für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in der aktuellen Marktsituation wichtiger denn je“, so der verantwortliche Analyst Christian Sauerborn, COO des Sprengnetter-AVM.

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